Datenschutz im Historischen Verein für Mittelbaden Mitgliedergruppe Yburg
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO in Kraft. Sie soll davor schützen, dass mit personenbezogene Daten Missbrauch betrieben wird. Diese Verordnung gilt auch für Vereine und wir nehmen diese sehr ernst!
Wir vom Historischen Verein Mitgliedergruppe Yburg sammeln personenbezogene Daten (z. B. Teilnehmerlisten für Veranstaltungen) nur soweit wie wir sie für die Mitgliederverwaltung, statistische Zwecke sowie zur Organisation von Veranstaltungen etc. benötigen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Bei Veranstaltungen unseres Vereins werden Fotos und Videos angefertigt, die in folgenden Veranstaltungen und Medien auszugsweise gezeigt werden:
- Homepage unseres Vereins
- regionale Presseerzeugnisse (z.B. Zeitungen, Mitteilungsblätter im Baden-Badener Rebland und Sinzheim)
- Vereinszeitschrift „Die Ortenau“
- Newsletter
- Veranstaltungskalender
- Jahresschlussfeier
- Mitgliederversammlungen
Diese Bilder sind mit der Veröffentlichung in unserer
Homepage/ Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar.
Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.
Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den Verein nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der Verein kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Wer mit der Sammlung seiner personenbezogenen Daten bzw. der Anfertigung von Fotos nicht einverstanden ist, hat das Recht auf Löschung seiner Daten.
Wenn Sie wissen wollen, welche Daten von Ihnen im Verein gespeichert werden und wer darauf jeweils Zugriff hat, wenden Sie sich bitte an unseren Vereinsvorstand.
Unser Datenschutzverständnis wird laufend der geltenden Rechtsprechung angepasst.
Begriffserklärung aus dem Gesetzestext:
„Personenbezogene Daten“ im Sinne des Art. 4 Abs. 1 DSGVO sind „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“